Da das “Jobcenter” Speyer die Zahlung der ALG II-Leistungen eingestellt hat, befindet sich ein 52jähriger im Hungerstreik. Er verweigert die Nahrungsaufnahme, um auf seine durch das sogenannte Jobcenter verursachte Situation aufmerksam zu machen.
Mehrfach war das “Jobcenter” Speyer in den Schlagzeilen. 2007 verhungerte ein 20jähriger, da die Behörde die Leistungen per Sanktionen auf Null kürzte. Nun wurden einem ALGII-Bezieher aus Speyer die kompletten Leistungen zum Lebensunterhalt gestrichen.
Seit über einem Jahr hat der Betroffene ein Zimmer in seiner Wohnung an eine Frau untervermietet. Dies hat er auch der Behörde ordnungsgemäß mitgeteilt. Um zu beweisen, dass keine sogenannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt, legte Michael E. den Mietvertrag inklusive der Erlaubnis des Vermieters, ein Zimmer untervermieten zu dürfen, dem Amt vor. Zudem erbrachte der Betroffene einen Nachweis, dass beide Bewohner über getrennte Konten verfügen. Bislang war das alles kein Problem. Als jedoch die vormals selbstständig tätige Untermieterin im März diesen Jahres ebenso ALG II beantragen musste, wurden dem Mann die kompletten Leistungen gestrichen. Auf einmal unterstellt das “Jobcenter”, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden würden. Im Zuge dessen unterstellte das “Jobcenter” eine „fehlende Mitwirkungspflicht“ und kürzte die ALG-II-Leistungen um 100 Prozent.


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