10 Jahre »Ehe light«

Am 1. August 2011 jährte es sich zum zehnten mal.

Das “Lebenspartnerschaftsgesetz” im Volksmund “Homoehe”, von uns treffender als “Ehe light” bezeichnet, trat in Kraft. Seitdem haben sich rund 15.000 Paare “verpartnern” lassen.

Nun hat die Führung der CDU/CSU Fraktion im BRD Bundestag bekräftigt, dass verpartnerte Paare nicht mit verheirateten Heterosexuellen gleichgestellt werden sollen.

Zwar widersprach der FDP Abgeordnete Michael Kauch seinen Koalitionspartnern, wir sehen darin allerdings nur eine Propagandashow um von den innerparteilichen Problemen abzulenken und die Wählergunst der Homosexuellen wieder zu erlangen. Ganz nach dem Motto, so können wir die 5% Marke doch wieder übersteigen.

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Beck meldet sich mal wieder zu Wort

volker_beckVolker Beck (B´90 Grüne, LSVD) ist der Meinung, dass die im Koalitionsvertrag versprochene Gleichstellung bei einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft und der jetzt vom Bundeskabinett vorgestellten Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht ein Bruch der Wahlversprechen ist.

Mit dem vorgelegten Entwurf des Jahressteuergesetzes hält sie in zentralen Punkten an der Ungleichbehandlung von Eingetragener Lebenspartnerschaft mit der Ehe fest, so Beck. Da die Einkommensteuer ausgespart bleibt, obwohl “Schwarz-Gelb” die Gleichstellung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen habe, will die Koalition eingetragene Lebenspartner bei der Einkommensteuer weiterhin wie Fremde behandeln.

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Fortpflanzungsverbot für Österreichs Lesben

Kanada - In Österreich undenkbar

Kanada - In Österreich undenkbar

Mit dem “Gesetz über die eingetragene Partnerschaft” (EP) in Grundzügen vergleichbar mit der “Lebenspartnerschaftsgesetz” oder “Homo Ehe” genannten Ehe light der BRD, wurde lesbischen Paaren die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Ein lesbisches Paar aus Oberösterreich klagte dagegen beim Verfassungsgerichtshof.

Mit Einführung der EP wurde medizinisch unterstützte Fortpflanzung in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausdrücklich verboten. Die Strafe beläuft sich auf bis zu 36.000 Euro oder bis zwei Wochen Haft. Damit wird Frauen unter Strafandrohung die Fortpflanzung verboten. Die beiden in Oberösterreich lebenden Frauen Daniela und Christina Bauer haben beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung dieses Gesetzes (§ 2 Abs. 1 Fortpflanzungsmedizingesetz) beantragt.

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Homosexuelle Paare gestärkt

So titelt die letzte linke Tageszeitung der BRD: »junge Welt«.

Bundesverfassungsgericht

Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehe und homosexuellen Partnerschaften bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Es sei nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, daß andere Lebensgemeinschaften mit geringeren Rechten zu versehen sind, heißt es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß.
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Termine

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25. Mai 2012:
Festival der Jugend

2. Juni 2012:
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2. Juni 2012:
Trans-Street-Day Dresden

2. Juni 2012:
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