Neues im Fall Rodrigue K.

Das Bundesamt für Migration hat ein Stück weit eingelenkt. Darüber freuen wir uns für Rodrigue und seinen Partner Dennis!

Natürlich geht das auf die von KuB Berlin e. V. initiierte online-Petition zurück, die u. a. vom Migrationsrat Berlin-Brandenburg und von uns unterstützt wurde. Dass sie zuletzt (vor rund einer Woche) auch von Deutschlands größtem Internet-Homoportal «beworben» wurde – was für ein Ausdruck! – ist anständig genug, sollte aber kein Anlass sein, sich dort jetzt selbstgefällig auf die Schulter zu klopfen.

Wir finden auch nicht, dass es sich nur um ein «wenig Schikane» handelt, wenn die Ausländerbehörde  Rodrigue weiterhin rechtswidrig den Aufenthaltsstatus vorenthält, der ihm aufgrund seiner Eingetragenen Partnerschaft zusteht.

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Keine Aufenthaltserlaubnis trotz Lebenspartnerschaft und drohender Verfolgung im Heimatland

Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e.V.

Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e.V.

Trotz eingetragener Lebenspartnerschaft in Deutschland und drohender Verfolgung in Kamerun lehnt die Ausländerbehörde Elbe-Elster die Aufenthaltserlaubnis von Rodrigue K. ab. Der junge Mann muss nun nicht nur mit der Trennung von seinem Mann rechnen, sondern auch mit der Abschiebung in ein Land, in dem ihm aufgrund seiner sexuellen Orientierung Strafverfolgung und Folter droht.

Rodrigue K. floh 2010 aus Kamerun, nachdem er und sein damaliger Partner von der Polizei „auf frischer Tat ertappt“, verprügelt und verhaftet worden waren. Von seiner Familie verstoßen, stellte Rodrigue in Deutschland einen Asylantrag, der im Januar 2011 abgelehnt wurde. Die Ablehnung begründete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge u.a. damit, dass es Zweifel an seiner Homosexualität habe. Rodrigue reichte gegen diese Entscheidung Klage ein. Weiterlesen »

Erster UNO Bericht über staatlich legitimierte Diskriminierung und Gewalt gegen Queer Menschen vorgelegt

Bildquelle Wikipedia

Bis hin zu Vergewaltigung, Folter und Ermordung reicht die Gewalt gegen queere Menschen. In mindestens fünf Staaten steht die Todesstrafe auf homosexuelle Handlungen. Soweit die Vereinten Nationen im ersten offiziellen Bericht zum Thema, wenige Tage nachdem UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon Mobbing gegen Homosexuelle als Menschenrechtsverletzung brandmarkte (DKP queer berichtete).

Die UNO fordert die Staatengemeinschaft deshalb auf, lesbische, schwule, bisexuelle und trans- (LGBT) Personen besser zu schützen, die Strafverfolgung homo- und transphober Gewalt zu forcieren und diskiminierende Gesetzgebungen abzuschaffen.

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Termine

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25. Mai 2012:
Festival der Jugend

2. Juni 2012:
CSD Schleswig-Holstein

2. Juni 2012:
Trans-Street-Day Dresden

2. Juni 2012:
CSD Karlsruhe

16. Juni 2012:
CSD Trier

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